Im Trauerfall

Erste Schritte im Trauerfall

Nicht selten ist ein Sterbefall ein großer Schock für Angehörige. Die wenigsten wissen sofort, was sie nun zu tun haben – eher stellen sich Hilflosigkeit und Überforderung ein. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Mit nur zwei Anrufen können Sie die nötigsten Schritte einleiten und vor allem schnell Unterstützung bekommen:

  1. Benachrichtigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens – Sie erreichen uns rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen unter Tel.: 0366 05 23 54 (Bad Köstritz), 0365 43 83 75 (Gera) oder unter unserer mobilen Nummer: 0174 76 83 535.
  2. Benachrichtigen Sie einen Arzt. Er stellt den Tod fest und händigt Ihnen den Totenschein aus. Im Falle eines Ablebens im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich in der Regel das Personal vor Ort um diesen Schritt.

Wichtige Dokumente

Damit wir uns zeitnah um alles Notwendige kümmern können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Totenschein (bei Todesfall im Krankenhaus wird der Totenschein vom Klinikum zum Standesamt gebracht)

  • Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen

  • Heiratsurkunde und Familienbuch (bei Eheleuten)

  • Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin (bei Verwitweten)

  • Lebenspartnerschaftsurkunde (Nur bei eingetragenen Lebenspartnerschaften)

  • Scheidungsurteil, Aktenzeichen (bei Geschiedenen)

  • Personalausweis der oder des Verstorbenen

  • Krankenversicherungskarte

  • Letzter Rentenbescheid (Rentenversicherungsnummer)

  • Versicherungspolicen, falls wir auf Wunsch die Abmeldung und die Anspruchsmeldung für Sie erledigen sollen

  • Unterlagen für weitere Abmeldungen, zum Beispiel Rundfunkgebühren

  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

Sollte etwas fehlen, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung der Unterlagen.

Wir nehmen Ihnen bürokratische Hürden ab

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Bestattungen wissen wir genau, welche bürokratischen Hürden nun zu meistern und welche Anträge zu stellen sind. Sollten Sie hier also Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie nicht nur zum Thema, sondern können Ihnen auf Wunsch auch vieles abnehmen, wie zum Beispiel:

Und vieles mehr. Gerne nehmen wir Ihre besonderen Wünsche auf.

Was Sie nicht vergessen sollten

Hier finden Sie noch ein paar hilfreiche Tipps und Informationen über Dinge, an die Sie unter Umständen im Nachhinein denken sollten:

  • Beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht oder einem Notar Ihrer Wahl den Erbschein und die Öffnung des Testaments.
    Anschrift
    Amtsgericht Gera
    Rudolf-Diener-Straße 1
    07545 Gera
    Telefon: (03 65) 83 42 40

  • Lösen Sie die Wohnung und Konten der oder des Verstorbenen auf.

  • Überprüfen und Kündigen Sie gegebenenfalls Daueraufträge und Einzugsermächtigungen der oder des Verstorbenen.

  • Melden Sie Witwer- oder Witwenrente bei den zuständigen Versorgungsträgern an, sofern relevant.