Bestattungs­vorsorge

Wie Sie bereits heute eine Bestattung für sich oder Ihre Angehörigen planen können

Die Bestattungsvorsorge bietet Ihnen die Sicherheit zu bestimmen, was nach Ihrem Ableben mit Ihnen geschehen soll. Sie kann zudem für eine oder einen Angehörigen Ihrer Obhut abgeschlossen werden und festlegen, wie nach dessen Tod – auch während Ihrer Abwesenheit – gehandelt werden soll. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche klar zu äußern, schriftlich festhalten zu lassen und Kosten im Vorfeld zu decken. Damit garantieren Sie nicht nur, dass Beisetzung und Trauerfeier später einmal in Ihrem Sinne umgesetzt werden, sondern entlasten auch Nahestehende von schweren Fragen sowie in finanzieller Hinsicht.

Wer regelt Ihre Bestattung?

Das Totenfürsorgerecht

Ein wichtiger Punkt in der Bestattungsvorsorge ist das Totenfürsorgerecht. Zu Lebzeiten liegt dieses bei Ihnen selbst und kann bei Bedarf auch schriftlich an ein eine Ihnen vertraute Person, zum Beispiel einen Lebensgefährten, übertragen werden. Im Falle Ihres Ablebens ist dann diese Person für Ihre Bestattung verantwortlich.

Erfolgt eine solche Übertragung nicht, liegen das Totenfürsorgerecht und damit auch die Bestattungspflicht in bestimmter Reihenfolge bei Ihren nächsten Angehörigen:

  1. Ehepartner/Ehepartnerin, beziehungsweise eingetragener Lebenspartner

  2. Kinder

  3. Eltern

  4. Geschwister

  5. Nichten/Neffen

Diese Hierarchie ist unabhängig davon gültig, ob die entsprechenden Personen auch erbberechtigt sind. Die Kosten der Bestattung sind Schulden des Verstorbenen und können von dem Erbe oder Nachlass (sofern vorhanden) bezahlt werden.

Gerade bei abweichenden Wünschen zum Erbe und zum Totenfürsorgerecht ist es empfehlenswert, alle Fragen vorsorglich zu klären und schriftlich festzuhalten. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin alle Entscheidungen treffen soll.

Detailfragen im Bestattungs­vorsorgevertrag klären

Der Bestattungsvorsorgevertrag kann sämtliche Wünsche für Ihre spätere Beisetzung – von der Bestattungsart bis hin zur Auswahl der geladenen Trauergäste – enthalten. Um diese festzulegen, erörtern wir zunächst im ausführlichen Beratungsgespräch Ihre individuellen Vorstellungen und halten diese schriftlich fest. Hier zeigen wir Ihnen gerne unsere Ausstellung, sodass Sie selbst Wünsche zum Sarg oder zur Urne regeln können. Falls Sie es wünschen, kann die Beratung auch an einem Ort Ihrer Wahl stattfinden.

Einige Beispiele für die Entscheidungen der Vorsorge sind:

Und vieles mehr. Gerne nehmen wir Ihre besonderen Wünsche auf.

Die Finanzierung der Bestattung absichern

Ein zentraler, wenn auch nicht maßgeblicher Punkt der Bestattungsvorsorge ist der gewählte Weg der Finanzierung – denn indem Sie die Bestattungskosten im Voraus begleichen, entlasten Sie Ihre Angehörigen und können gleichzeitig sicher sein, dass später keinerlei Abstriche gemacht werden.

Alles wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eins zu eins nach Ihren Wünschen umgesetzt werden – das garantieren wir Ihnen als zuverlässiger Partner in der Bestattungsvorsorge.

Eine Finanzierung ist auf zwei verschiedenen Wegen möglich

Ein Treuhandkonto bei der Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist verzinst und mündelsicher. Mit diesem sind Sie sofort finanziell abgesichert und brauchen sich nach der Einzahlung des Gesamtbetrages um nichts weiter zu kümmern. Der besondere Vorteil dieser Finanzierungsmöglichkeit liegt darin, dass das von Ihnen eingezahlte Kapital zweckgebunden angelegt und vorm Zugriff Dritter geschützt ist (auch vor dem Sozialamt).

Eine Sterbegeldversicherung funktioniert ähnlich, wie eine normale Lebensversicherung. In regelmäßigen Abständen, monatlich oder jährlich, zahlen Sie festgelegte Beiträge ein, bis die Gesamtsumme erreicht ist. So können Sie die Kosten bequem über einen längeren Zeitraum tragen.